Wer ist Ansprechpartner?
Für Fragen steht Ihnen Hr. Euchner unter Telefonnummer: 07150 918278 und
per E-Mail hortanderschule@hemmingen.de gerne zur Verfügung.
Aktuell! Aktuell! Aktuell!
Derzeit stehen von Montag bis Mittwoch keine weiteren Hortplätze zur Verfügung. Für die Tage -Donnerstag und Freitag- können teilweise noch Restplätze vergeben werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Anmeldungen für den Hort bis zum 15. März gestellt werden müssen. Daher können kurzfristige Anfragen nicht immer berücksichtigt werden.
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Es werden ausschließlich Anmeldungen für das kommende Schuljahr berücksichtigt. Bitte reichen Sie hierzu, bis spätestens 15. März den verbindlichen Platzantrag ein.
Diesen finden Sie online und auf der Homepage unter der Rubrik Formulare oder erhalten diesen im Hort an der Schule oder auf dem Rathaus. Die Betreuung kann an 2,3 und 5 Tagen in Anspruch genommen werden. Hierfür legen Sie die gewünschten Tage bei der Anmeldung fest. Bitte beachten Sie, die Anmeldung für den Besuch des Horts an der Schule gilt für mindestens 3 Monate. Für diesen Zeitraum ist die Gebühr in jedem Fall zu bezahlen. Sofern die wöchentlichen Besuchstage reduziert werden, ist zudem ebenfalls für einen Zeitraum von 3 Monate die Gebühr für die angemeldete höhere Anzahl an wöchentlichen Besuchstagen zu bezahlen. Dasselbe gilt für die Anmeldung Betreuung verlässliche Grundschule. Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.09.2022 der Besuch der verlässlichen Grundschule nur noch an 5 Tagen buchbar ist.
Was ist zu tun um eine verbindliche Anmeldung oder Änderung durchzuführen?
Den Hortplatzantrag können Sie online unter folgendem Link stellen:
nhkita.hemmingen.de/uebersicht.html
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können, erhalten Sie diesen hier auf der Homepage, beim Hort an der Schule und im Rathaus.
Der Anmeldeantrag muss vollständig und schriftlich beim Hort an der Schule vorliegen. Bitte geben Sie im Anmeldeantrag den benötigten Betreuungsumfang an. Sollte der Antrag unvollständig abgegeben werden kann dieser nicht bearbeitet werden.
Grundsätzlich gilt: Mit Einreichung des Antrag wird Ihr Kind verbindlich zum Besuch des Horts und/oder der BVG angemeldet. Die Angaben im Anmelde- und Änderungsantrag sind verbindlich und gemäß der Gebührensatzung kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass für die Vergabe eines Ganztagesplatzes ein Nachweis der Arbeitsstätte über den Umfang der Berufstätigkeit oder Vergleichbares wie ein Schulplatz mit entsperechendem zeitlichen Umfang beider Sorgeberechtigten vorgelegt werden muss. Das entsprechende Dokument hierfür finden Sie unter der Rubrik "Formulare".
Bei Fragen zum jeweiligen pädagogischen Konzept, setzten Sie sich bitte dem Hort an der Schule in Verbindung.
Wie werden die Anmeldungen bearbeitet?
Im Frühjahr jeden Jahres werden alle bis dahin eingegangen Anmeldungen bearbeitet.
Sofern es ausreichend Plätze hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Welche Kosten entstehen?
Betreuungsgebühr
Die Hort- bzw. die BVG - Gebühr ist entsprechend des gebuchten Betreuungsumfangs festgesetzt und ist jeweils am ersten des Monats im Voraus fällig. Unabhängig davon, ob die Betreuung über den gesamten Monat erfolgt, oder nur hälftig. Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat per Post zugestellt. Die aktuellen Preise finden Sie unter der Rubrik "Satzungen".
Mittagessen
Wenn Ihr Kind im Hort an der Schule betreut wird, muss es zum Mittagessen angemeldet sein. Alle wichtigen Informationen rund um die Mittagessensverpflegung erhalten Sie mit den Aufnahmeunterlagen des Horts. Die Essenbestellung und- abrechnung erfolgt online über Kitafino.
