Wer ist Ansprechpartner?
Für Fragen steht Ihnen Hr. Euchner unter Telefonnummer: 07150 918278 und
per E-Mail hortanderschule@hemmingen.de gerne zur Verfügung.
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Es werden ausschließlich Anmeldungen für das kommende Schuljahr berücksichtigt. Bitte senden Sie hierzu, bis Ende Mai, den verbindlichen Platzantrag an den Hort an der Schule. Diesen finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik Formulare oder erhalten diesen im Hort an der Schule oder auf dem Rathaus. Die Betreuung kann an 2,3 und 5 Tagen in Anspruch genommen werden. Hierfür legen Sie die gewünschten Tage bei der Anmeldung fest. Bitte beachten Sie, die Anmeldung für den Besuch des Horts an der Schule gilt für mindestens 3 Monate. Für diesen Zeitraum ist die Gebühr in jedem Fall zu bezahlen. Sofern die wöchentlichen Besuchstage reduziert werden, ist zudem ebenfalls für einen Zeitraum von 3 Monate die Gebühr für die angemeldete höhere Anzahl an wöchentlichen Besuchstagen zu bezahlen. Dasselbe gilt für die Anmeldung Betreuung verlässliche Grundschule, wobei eine Reduzierung der Wochentage dann keine finanzielle Auswirkung hat, wenn diese der Verwaltung innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Stundenplans bekannt wird. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.09.2022 der Besuch der verlässlichen Grundschule nur noch an 5 Tagen buchbar ist.
Was ist zu tun um eine verbindliche Anmeldung oder Änderung durchzuführen?
Den verbindlichen Hortplatzantrag können Sie sich als PDF Datei unter der Rubrik Formulare herunterladen. Zudem erhalten Sie den Antrag auch auf dem Rathaus und im Hort an der Schule. Bitte nutzen Sie diesen bitte auch für mögliche Änderungen. Änderungen können bis zum 15. des Vormonats entgegengenommen werden.
Wie werden die Anmeldungen bearbeitet?
Im Mai jeden Jahres werden alle bis dahin eingegangen Anmeldungen bearbeitet.
Sofern es ausreichend Plätze hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Welche Kosten entstehen?
Betreuungsgebühr
Die Hort- bzw. die BVG - Gebühr ist entsprechend des gebuchten Betreuungsumfangs festgesetzt und ist jeweils am ersten des Monats im Voraus fällig. Unabhängig davon, ob die Betreuung über den gesamten Monat erfolgt, oder nur hälftig. Der Gebührenbescheid wird Ihnen separat per Post zugestellt. Die aktuellen Preise finden Sie unter der Rubrik "Satzungen".
Mittagessen
Wenn Ihr Kind im Hort an der Schule betreut wird, muss es zum Mittagessen angemeldet sein. Alle wichtigen Informationen rund um die Mittagessenspauschale (Anmeldung/Änderung/Kündigung/Rückerstattung/Zahlung) erhalten Sie hier (PDF-Datei). Den Antrag auf Rückerstattung des Mittagessens erhalten Sie hier (PDF-Datei). Dieser muss ausgefüllt in der Einrichtung abgegeben werden.